Ratgeber · Überblick
Firma verkaufen: die kurze Fassung für Inhaber, die es ernst meinen.
Wenn Sie zum ersten Mal darüber nachdenken, brauchen Sie keine dreissig Seiten. Sie brauchen vier Antworten: Was ist der Betrieb wert, wie läuft das ab, was bleibt nach Steuern, und was kostet mich ein Fehler.
Der Preis
1. Was Ihr Betrieb wert ist
Ausgangspunkt ist nicht der Umsatz, sondern das bereinigte Ergebnis: Ihr Lohn wird zurückgerechnet, ein marktüblicher Geschäftsführerlohn abgezogen, Sondereffekte und private Kosten bereinigt. Auf diese Zahl wendet ein Käufer einen Faktor an, der für Schweizer KMU grob zwischen vier und acht liegt.
Was den Faktor nach oben oder unten schiebt, sind vier Dinge: wie abhängig der Betrieb von Ihnen ist, wie viel Umsatz wiederkehrt, wie breit die Kundenbasis steht und wie stabil die Marge über drei Jahre war.
Eine erste Bandbreite können Sie sich in zwei Minuten selbst ausrechnen — ohne E-Mail-Adresse und ohne Rückruf.
Der Prozess
2. Wie der Verkauf abläuft
Erstgespräch, Geheimhaltungsvereinbarung, Unterlagen, Bewertung, Absichtserklärung, Detailprüfung, Kaufvertrag, Übergabe. Ein Verkauf an einen aussenstehenden Käufer dauert in der Schweiz typischerweise ein bis zwei Jahre vom Erstkontakt bis zur Übernahme.
Den grössten Teil dieser Zeit verlieren Verkäufer nicht in Verhandlungen, sondern beim Aufbereiten von Zahlen, die nicht übergabereif sind. Wer drei saubere Jahresabschlüsse und eine Bereinigungsrechnung bereit hat, verkürzt den Prozess erheblich.
Der Nettoerlös
3. Was nach Steuern bleibt
Der Verkauf von Aktien oder Stammanteilen aus dem Privatvermögen ist grundsätzlich steuerfrei (DBG Art. 16 Abs. 3). Das gilt aber nicht bedingungslos: Indirekte Teilliquidation und Transponierung können den steuerfreien Gewinn nachträglich zu steuerbarem Einkommen machen.
Wer eine Einzelfirma verkauft, hat diesen Vorteil nicht — dort werden stille Reserven als Einkommen realisiert, inklusive Sozialversicherungsbeiträgen. Ab dem vollendeten 55. Altersjahr greift bei definitiver Aufgabe eine mildere Besteuerung (DBG Art. 37b).
Praktisch heisst das: Die Rechtsform entscheidet über einen erheblichen Teil Ihres Nettoerlöses — und sie lässt sich nur mit Vorlauf ändern.
Vermeidbar
4. Die vier teuersten Fehler
Zu spät anfangen. Wer im Jahr des Ausstiegs beginnt, hat nur noch einen Weg statt drei.
Indiskretion. Sobald das Gerücht läuft, bewerben sich Mitarbeitende weg und Auftraggeber zögern — genau während der Betrieb bewertet wird.
Preisvorstellung ohne Grundlage. Eine Zahl aus einer Faustregel hält keiner Prüfung stand und kostet Monate.
Alles selbst machen. Treuhänder und Anwalt kosten weniger, als ein schlecht formulierter Kaufvertrag Sie später kostet.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Wie finde ich einen Käufer?
Drei Wege: ein Vermittler sucht aktiv, eine Unternehmensbörse macht Sie sichtbar, oder Sie sprechen direkt mit einem Käufer, der in Ihrer Branche kauft. Der dritte Weg kostet nichts und ist der diskreteste.
Was ist mein Betrieb wert, wenn er kaum Gewinn zeigt?
Oft mehr, als die Erfolgsrechnung sagt. Viele Inhaber steuern das Ergebnis über Lohn und Investitionen gegen null. Genau dafür gibt es die Bereinigung.
Muss ich nach dem Verkauf sofort gehen?
Nein, und meist ist das Gegenteil sinnvoll. Üblich ist eine Übergangszeit von einigen Monaten bis zu zwei Jahren, in der Sie Kunden und Team übergeben.
Was passiert mit meinen Mitarbeitenden?
Bei einem Anteilsverkauf ändert sich rechtlich nichts. Bei einer Betriebsübertragung gehen die Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über, sofern die Mitarbeitenden nicht ablehnen (OR Art. 333).
Tiefer einsteigen
Nächster Schritt
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