Ratgeber · Vertrag
Im Kaufvertrag verkaufen Sie nicht nur den Betrieb — Sie verkaufen Zusagen.
Der Preis ist bis dahin verhandelt. Was jetzt noch entschieden wird, ist die Frage, wie lange und wofür Sie nach der Übergabe geradestehen. Genau dort entstehen die Überraschungen, die Verkäufer Jahre später einholen.
Inhalt
Die Punkte, über die verhandelt wird
-
Zusicherungen und Gewährleistungen
Ihre Aussagen über Zahlen, Verträge, Personal, Steuern und Rechtsfälle. Je weiter sie gefasst sind, desto länger haften Sie. Was Sie offen benannt haben, ist ausdrücklich ausgenommen — ein weiterer Grund, Probleme früh auf den Tisch zu legen.
-
Haftungsdauer und -höhe
Wie lange gelten die Zusicherungen, und bis zu welchem Betrag? Üblich sind Obergrenzen und Freibeträge, damit nicht jede Kleinigkeit zum Fall wird. Steuerfragen laufen typischerweise länger als der Rest.
-
Rückbehalt oder Sperrkonto
Ein Teil des Kaufpreises bleibt für eine gewisse Zeit zurückbehalten, um mögliche Ansprüche zu decken. Verhandelbar sind Höhe, Dauer und die Frage, wer die Zinsen bekommt.
-
Konkurrenzverbot
Sie verpflichten sich, dem verkauften Betrieb für eine bestimmte Zeit und in einem bestimmten Gebiet keine Konkurrenz zu machen. Prüfen Sie Reichweite und Dauer — zu weit gefasst schränkt es Sie mehr ein, als Sie erwarten.
-
Ihre Rolle in der Übergabephase
Funktion, Dauer, Entschädigung, Kompetenzen und die Bedingungen, unter denen Sie vorzeitig aussteigen können.
-
Bedingungen bis zum Vollzug
Bankzusagen, Zustimmungen von Vertragspartnern, Nachweise. Was hier offenbleibt, kann den Vollzug noch kippen.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen
Wie lange hafte ich nach dem Verkauf?
Das wird im Vertrag geregelt und ist Verhandlungssache; Steuer- und Sozialversicherungsthemen laufen üblicherweise länger als operative Zusicherungen. Ohne vertragliche Begrenzung gelten die gesetzlichen Fristen — deshalb ist die Begrenzung so wichtig.
Kann ich die Haftung ganz ausschliessen?
In der Praxis nicht. Kein seriöser Käufer kauft ohne Zusicherungen. Realistisch ist, sie eng zu fassen, zu begrenzen und alles Bekannte ausdrücklich auszunehmen.
Was ist ein üblicher Rückbehalt?
Höhe und Dauer variieren stark je nach Betrieb und Risiko; pauschale Zahlen wären hier geraten. Wichtiger als die Höhe ist, wofür er verwendet werden darf und wann er automatisch freigegeben wird.
Brauche ich einen eigenen Anwalt, wenn der Käufer den Vertrag stellt?
Unbedingt. Der Entwurf des Käufers bildet die Interessen des Käufers ab — das ist normal und kein böser Wille. Ihre Interessen kommen nur hinein, wenn jemand sie hineinschreibt.
Weiterlesen
Nächster Schritt
Wir schreiben Ihnen nichts hinein, was Sie nicht verstanden haben.
Im Erstgespräch besprechen wir offen, welche Zusicherungen wir brauchen und welche nicht — bevor irgendein Vertrag entsteht.
Kostenloses Erstgespräch vereinbaren- Käufer statt Makler
- Kein Honorar
- Vertraulich